Der Höchstbetrag
Die gebundene Vorsorge 3a ist freiwillig, aber vom Bund gedeckelt. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, darf 2026 bis CHF 7'258 einzahlen. Wer keine Pensionskasse hat, etwa als Selbständige oder Selbständiger, darf 20 % des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288.
Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Ohne Erwerbseinkommen, etwa in einer Babypause oder im Studium, ist keine Einzahlung möglich.