Krankenkasse wechseln in der Schweiz: Schritt für Schritt

·9 Min. Lesezeit·Aktualisiert am

Jedes Jahr im Herbst werden die neuen Krankenkassenprämien bekannt gegeben. Ein Wechsel der Grundversicherung kann mehrere hundert Franken pro Jahr sparen, bei exakt gleichen Leistungen. Trotzdem wechseln nur wenige Schweizerinnen und Schweizer ihre Kasse. Dieser Leitfaden führt dich vom Vergleich bis zur Aufnahmebestätigung.

Warum lohnt sich ein Wechsel?

Die Grundversicherung ist bei allen Krankenkassen identisch, das schreibt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor. Der einzige Unterschied: der Preis. Je nach Wohnort und Kasse kann die monatliche Prämie um CHF 100–300 variieren.

Beispiel (Prämien 2027): In Zürich (PLZ 8004) zahlt eine erwachsene Person mit CHF 300 Franchise und Unfalldeckung je nach Kasse und Modell zwischen rund CHF 535 und CHF 697 im Monat, bei exakt gleichen Leistungen der Grundversicherung.

Die Prämie ist für die meisten Haushalte nach der Miete einer der grössten Fixposten. Wo sie im Vergleich zu den übrigen Fixkosten steht, zeigt der Ratgeber zu den Fixkosten in der Schweiz.

Wann lohnt sich ein Wechsel? Die Checkliste

Trifft einer dieser Punkte zu, solltest du im Herbst vergleichen:

  • Deine Kasse erhöht die Prämie stärker als der Durchschnitt deines Kantons. Das steht im Prämienbrief, der bis Ende Oktober eintrifft.
  • Du hast seit mehr als zwei Jahren nicht verglichen. Die Rangliste der günstigsten Kassen verschiebt sich jedes Jahr.
  • Deine Lebenssituation hat sich verändert. Umzug, neue Stelle mit Unfalldeckung, Kinder, Pensionierung.
  • Du bist im Standardmodell mit Franchise 300. Das ist die teuerste Kombination.
  • Du gehst selten zum Arzt, zahlst aber die tiefste Franchise. Dann zahlst du Prämie für ein Risiko, das du kaum brauchst.

Wann kann ich wechseln?

  • Ordentliche Kündigung: bis 30. November für das Folgejahr
  • Kündigung per Ende Juni: nur mit Standardmodell und ordentlicher Franchise (CHF 300), Kündigungsfrist drei Monate, das Schreiben muss also bis 31. März eintreffen
  • Modellwechsel: Du kannst auch nur das Modell wechseln (z.B. von Telmed zu Hausarzt), ebenfalls per 30. November

Die Grundlage ist Art. 7 KVG: Der Wechsel gilt auf den 1. Januar, und die Kündigung muss dem alten Versicherer spätestens am 30. November vorliegen. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Wer einen Tag zu spät ist, bleibt ein ganzes Jahr bei der alten Kasse.

Zeitplan: von Ende September bis 30. November

WannWas
Ende SeptemberDas BAG veröffentlicht die Prämien für das nächste Jahr. Ab jetzt kannst du vergleichen.
OktoberPrämienbrief abwarten, Franchise und Modell überdenken, Vergleich für deine PLZ machen.
Anfang NovemberAntrag bei der neuen Kasse stellen, Aufnahmebestätigung abwarten.
Bis Mitte NovemberKündigung eingeschrieben an die alte Kasse senden. So bleibt Reserve für den Postweg.
30. NovemberLetzter Tag, an dem die Kündigung bei der alten Kasse eintreffen darf.
DezemberKündigungsbestätigung und neue Police prüfen.
1. JanuarDu bist bei der neuen Kasse versichert.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Prämien vergleichen

Vergleiche die Prämien für deine PLZ, dein Alter und dein bevorzugtes Modell. Du kannst das direkt beim BAG (priminfo.admin.ch) machen oder den Batzi-Krankenkassenrechner nutzen, der dir ohne Konto die günstigsten Optionen für deine PLZ zeigt. Wie stark die Prämien zwischen den Kantonen auseinanderliegen, zeigt die Übersicht der Prämien nach Kanton. Vergleiche immer dieselbe Konfiguration: gleiche Franchise, gleiches Modell, gleiche Unfalldeckung.

2. Neue Kasse wählen und Antrag stellen

Die neue Krankenkasse muss dich in der Grundversicherung aufnehmen, es gibt keine Gesundheitsprüfung. Diese Aufnahmepflicht gilt unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen. Stelle den Antrag am besten vor der Kündigung der alten Kasse, damit du die Bestätigung hast.

3. Alte Kasse kündigen

Schicke ein eingeschriebenes Kündigungsschreiben an deine aktuelle Kasse. Es muss bis spätestens 30. November bei der Kasse eintreffen (nicht Poststempel!). Das Schreiben braucht keine Begründung. Wichtig sind Versichertennummer, Kündigungsdatum und Unterschrift.

Muster-Kündigungsschreiben: «Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung nach KVG), Versichertennummer [Nummer], per 31. Dezember [Jahr]. Meine Zusatzversicherungen nach VVG bleiben von dieser Kündigung ausdrücklich unberührt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Ort, Datum, Unterschrift.»

4. Bestätigung abwarten

Die neue Kasse schickt dir eine Aufnahmebestätigung. Die alte Kasse bestätigt die Kündigung. Ab 1. Januar bist du bei der neuen Kasse versichert.

Franchise richtig wählen

Die Franchise ist der Betrag, den du pro Jahr selbst zahlst, bevor die Kasse etwas übernimmt. Erwachsene wählen zwischen CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500. Für Kinder gelten CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500 und 600, wobei 0 der Normalfall ist. Über der Franchise zahlst du einen Selbstbehalt von 10 Prozent, gedeckelt bei CHF 700 pro Jahr (Kinder CHF 350).

Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie. Die Frage ist also: Ab welchen Arztkosten frisst der Selbstbehalt die Ersparnis auf? Diese Schwelle ist der Kipppunkt. Er hängt nur von der Prämiendifferenz zwischen den beiden Franchisen und der Regel des KVG ab, nicht von einer Statistik über deine Gesundheit.

Rechenbeispiel (Zahlen frei gewählt): Angenommen, die Jahresprämie mit Franchise 2'500 ist CHF 1'200 tiefer als mit Franchise 300. Bei Arztkosten von CHF 0 sparst du die vollen 1'200. Bei Arztkosten von CHF 1'000 zahlst du mit Franchise 300 genau 300 plus 10 Prozent von 700, also CHF 370; mit Franchise 2'500 die ganzen CHF 1'000. Die Differenz von 630 ist kleiner als die 1'200 Prämienersparnis, die hohe Franchise ist noch günstiger. Bei rund CHF 1'630 Arztkosten sind beide gleich teuer, das ist der Kipppunkt. Darüber gewinnt die tiefe Franchise. Im schlechtesten Fall zahlst du mit Franchise 2'500 maximal 2'500 plus 700 Selbstbehalt, also CHF 3'200 aus eigener Tasche, mit Franchise 300 maximal CHF 1'000.

Die Regel daraus: Wähle die hohe Franchise, wenn deine üblichen Arztkosten deutlich unter dem Kipppunkt liegen und du CHF 3'200 im schlechtesten Jahr tragen kannst. Wer chronisch krank ist, fährt mit der tiefen Franchise besser. Der Krankenkassenrechner rechnet den Kipppunkt für deine Kasse und deine PLZ auf den Franken genau aus, wahlweise mit deinen effektiven Arztkosten vom letzten Jahr.

Die vier Modelle erklärt

Die Leistungen sind in allen Modellen gleich, der Unterschied liegt im Weg zum Arzt.

  • Standard: Freie Arztwahl, du gehst direkt zum Spezialisten deiner Wahl. Das teuerste Modell.
  • Hausarzt-Modell: Erste Anlaufstelle ist dein Hausarzt, der dich bei Bedarf überweist. 5–10% günstiger.
  • HMO-Modell: Behandlung in einem Gesundheitszentrum mit mehreren Ärzten unter einem Dach. Bis zu 20% günstiger, sinnvoll nur mit einem Zentrum in deiner Nähe.
  • Telmed-Modell: Erste Anlaufstelle ist eine Telefonberatung, die dich an den passenden Arzt weiterleitet. Oft 10–15% günstiger.

Ausgenommen von der Anlaufstelle sind in der Regel Notfälle, Gynäkologie und Augenarzt. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert, dass die Kasse die Rechnung nicht übernimmt.

Unfalldeckung: brauchst du sie?

Wer bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt ist, ist über die Unfallversicherung des Betriebs (UVG) auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert. Dann kannst du die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen und zahlst weniger Prämie. Das geht jederzeit mit einer kurzen Mitteilung an die Kasse, auch ohne Kassenwechsel.

Endet die Anstellung, etwa bei Pensionierung oder Wechsel in die Selbstständigkeit, musst du die Unfalldeckung wieder einschliessen. Vergisst du es, bist du nach Ablauf der Nachdeckung des Arbeitgebers nicht mehr gegen Unfall versichert.

Prämienverbilligung prüfen

Die Kantone verbilligen die Prämien für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist kantonal geregelt: Einkommensgrenzen, Höhe und Verfahren unterscheiden sich stark. Einige Kantone zahlen automatisch, andere verlangen ein Gesuch.

Prüfen solltest du den Anspruch, wenn dein steuerbares Einkommen tief ist, du Kinder hast oder in Ausbildung bist. Der Krankenkassenrechner enthält einen IPV-Check, der dir für deine PLZ zeigt, ob sich ein Gesuch lohnt. Die Verbilligung gilt bei jeder Kasse gleich, sie ist kein Grund, bei einer teuren Kasse zu bleiben.

Zusatzversicherung: Achtung!

Anders als die Grundversicherung unterliegen Zusatzversicherungen einer Gesundheitsprüfung. Kündige deine Zusatzversicherung erst, wenn die neue Kasse dich angenommen hat. Sonst stehst du ohne Zusatzversicherung da.

Zusatzversicherungen laufen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und haben eigene Kündigungsfristen, oft drei Monate auf Ende Jahr. Du kannst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der alten Kasse behalten. Bei Vorerkrankungen ist das meist die bessere Lösung, weil eine neue Kasse dich dort ablehnen oder Vorbehalte anbringen darf.

Stolperfallen beim Wechsel

  • Kündigung per E-Mail oder normaler Post. Ohne Beleg kannst du den rechtzeitigen Eingang nicht beweisen. Eingeschrieben senden und die Quittung aufbewahren.
  • Offene Prämien oder Kostenbeteiligungen. Wer bei der alten Kasse Ausstände hat, kann nicht wechseln. Rechnungen vor dem Herbst begleichen.
  • Zusatzversicherung versehentlich mitgekündigt. Im Schreiben klar sagen, dass nur die Grundversicherung gemeint ist.
  • Kündigen ohne neue Kasse. Die alte Kasse entlässt dich erst, wenn die neue die Aufnahme gemeldet hat.
  • Zu hohe Franchise ohne Puffer. Wer die 2'500er-Franchise wählt und im Januar krank wird, braucht das Geld sofort.

Spartipp: Jedes Jahr vergleichen

Die Prämien ändern sich jährlich. Was dieses Jahr günstig ist, muss es nächstes Jahr nicht mehr sein. Trage dir den September im Kalender ein, dann werden die neuen Prämien publiziert.

Mit dem Batzi-Krankenkassenrechner kannst du deine Krankenkassenprämie direkt mit den günstigsten Anbietern in deiner Region vergleichen, basierend auf deiner PLZ. Wer in Batzi seine Krankenkasse hinterlegt, bekommt eine Meldung, sobald die Prämien des nächsten Jahres vorliegen: was die eigene Kasse neu kostet und was die günstigste mit derselben Konfiguration verlangt.

Wie du die Prämie als Fixposten planst und den Franchise-Puffer ansparst, zeigt der Ratgeber zum Haushaltsbudget in der Schweiz. Ein eigenes Budget mit hinterlegter Krankenkasse legst du an, wenn du dich bei Batzi registrierst.

Häufige Fragen

Kann die neue Krankenkasse mich ablehnen?

Nein, nicht in der Grundversicherung. Jede Kasse muss jede Person aufnehmen, die in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnt, ohne Gesundheitsprüfung. Ablehnen darf sie nur Anträge für Zusatzversicherungen.

Was passiert, wenn meine Kündigung nach dem 30. November eintrifft?

Dann ist sie ungültig, und du bleibst ein weiteres Jahr bei der alten Kasse. Eine Kulanzregelung gibt es nicht. Im Standardmodell mit Franchise 300 bleibt dir die Kündigung per Ende Juni, sofern das Schreiben bis 31. März eintrifft.

Kann ich die Franchise ändern, ohne die Kasse zu wechseln?

Ja, auf jedes Jahresende. Die Mitteilung muss wie die Kündigung bis 30. November bei der Kasse sein. Gleiches gilt für den Wechsel des Modells.

Muss ich bei einem Umzug in einen anderen Kanton die Kasse wechseln?

Nein, aber die Prämie ändert sich, weil sie von der Prämienregion abhängt. Ein Umzug ist ein guter Anlass für einen Vergleich, denn die günstigste Kasse am alten Wohnort ist am neuen nicht zwingend die günstigste.

Wie lange dauert der Wechsel?

Ein bis zwei Stunden: vergleichen, Antrag ausfüllen, Kündigung zur Post bringen. Versichert bist du ab 1. Januar bei der neuen Kasse, ohne Unterbruch.

Fazit

Der Wechsel der Grundversicherung ist einfach, risikolos und kann jährlich mehrere hundert Franken sparen. Die Leistungen sind identisch. Der einzige Aufwand: ein Vergleich und ein Kündigungsbrief. Wer dazu Franchise, Modell und Unfalldeckung anpasst, holt das Maximum heraus.

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